ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

I. ALLGEMEINES

Für alle unsere Angebote und Verkäufe, beratende Dienstleistungen und Schulungen, sowie für etwaige Nach- und Ersatzlieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Allfällig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die uns mit Anfragen oder Bestellungen schriftlich oder mündlich zugehen, finden keinesfalls Anwendung, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich schriftlich das Gegenteil vereinbart.

Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Zusagen unserer Außen- und Innendienstmitarbeiter sind generell unwirksam, es sei denn sie werden im Einzelfall schriftlich durch uns bestätigt. Jegliche Vertragsänderungen bzw. –ergänzungen, insbesondere Nebenabreden und weitere Zusicherungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis.


II. ANGEBOTE, PREISE

ANGEBOTE

Soweit nicht in schriftlicher Form anders vereinbart, sind unsere Angebote vom Ausstellungsdatum an 30 Tage gültig. Übermittelte Unterlagen, Kataloge, Diagramme, Angaben über elektrische Werte, Maße und Gewichte sind, wenn von uns nicht schriftlich bestätigt, unverbindlich. Unterlagen wie Zeichnungen, Diagramme usw. bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

PREISFINDUNG

Von uns abgegebene Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders definiert, immer netto in Euro ohne Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Unsere Preise verstehen sich transportversichert, inklusive handelsmäßiger Verpackung(Standardtransportverpackung) ab Lager Wien. Die von uns abgegebenen Preislisten und Konditionen gelten als veränderlich. Bei Zahlungsverzug bzw. bei Antrag auf Ausgleich oder Konkurs sind gewährte Bonifikationen hinfällig.


III.VERTRAGSABSCHLUSS

AUFTRAGSANNAHME

Bestellungen, vor allem telefonische, e-mail-, Fax- und Telefax-Übermittlungen gelten von uns nur dann angenommen, wenn diese mit einer EDV-Auftragsbestätigung von uns bestätigt wurden. Ein Rücktritt oder eine Änderung einer erteilten bestätigten Bestellung kann nur mit unserer Zustimmung und zum vollen Kostenersatz erfolgen. Nach Konsumentenschutzbestimmungen bestehende Rücktrittsrechte von Vertragspartnern, welche Verbraucher sind, bleiben hiervon unberührt.

PREISE UND KONDITIONEN

Die in der Auftragsbestätigung abgegebenen Preise sind nur für den Geschäftsfall bindend und haben kein Präjudiz für Folgeaufträge. Dies gilt insbesondere auch für eventuell gewährte Sonderkonditionen und Zahlungsbedingungen.

LIEFERTERMINE

Die von uns im schriftlichen Angebot und in der Auftragsbestätigung abgegebenen Liefertermine sind für uns nur insofern bindend, wenn ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Der Liefertermin ist immer als „von ELTAX abgehend“ zu verstehen. Die Lieferfrist verlängert sich in angemessener Weise, auch während eines bestehenden Lieferverzuges, wenn wir durch höhere Gewalt, Streik oder unvorhergesehene Ereignisse, in welcher Art auch immer an der Einhaltung unserer Lieferverpflichtung trotz ausreichender Vorsichtsmaßnahmen gehindert sind. In diesem Fall ist ein abgeschlossener Fixtermin nicht mehr Vertragsinhalt. Dies gilt in gleicher Weise für Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung oder bei nicht rechtzeitiger Belieferung von Unterlieferanten. Bei vorhersehbarer Verzögerung wird der Kunde mittels einer neuen Auftragsbestätigung von der Verzögerung sofort nach Bekanntwerden informiert. Der Besteller hat uns in diesem Falle eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei grob fahrlässigem Verhalten möglich. Schadenersatzansprüche aus einem Lieferverzug oder durch uns oder durch Vorlieferanten verschuldete, nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz zurückzuführen sind.

LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, unfrei. Für die Lieferung behält sich Eltax ausdrücklich die Wahl des Transportmittels und der Verpackung vor. Für Expresssendungen vom Vorlieferanten zu Eltax und von Eltax zum Besteller, egal mit welchem Transportmittel und welcher Organisation, trägt der Besteller die entsprechenden Mehrkosten. Eine Direktbelieferung vom Vorlieferanten zum Besteller entbindet uns von allen Verpflichtungen des Produkthaftungsgesetzes, der Wareneingangskontrolle und der Gewährleistung.

 

IV. GEWÄHRLEISTUNG; PRODUKTHAFTUNG

GEWÄHRLEISTUNG

Wir liefern Produkte aus einwandfreiem Material, in technisch einwandfreier Ausführung. Wir übernehmen für die von uns gelieferten Produkte die Gewähr, dass diese bei einer, nach den Vorschriften und unter Bedachtnahme von eventuellen Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen unserer Vorlieferanten erfolgten Inbetriebsetzung und Behandlung, die von unseren Vorlieferanten angegebenen Eigenschaften und Leistungen besitzen. Der Käufer ist jedoch in keinem Falle von der Pflicht befreit, die von uns offerierten und gelieferten Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu überprüfen.

Der Käufer hat die Verpflichtung, sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach Empfang schriftlich zu beanstanden. Bei Post-, Bahn- oder Speditionsauslieferung ist das Schadensprotokoll sofort aufzunehmen.

Bei berechtigter Beanstandung bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Ersatzware. Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürliche Abnützung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Lagerung oder Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachten von Bedienungs- bzw. Betriebsanleitungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderung oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von uns nicht eingeschalteter Dritter entstehen. Wir oder unsere Vorlieferanten haften nicht für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Beratungsfehlern, Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, außer bei großer Fahrlässigkeit. Die Gewährleistungspflicht für die von uns gelieferten Produkte beträgt 6 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsverpflichtungen gelten. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungspflicht des davon betroffenen Teiles nicht verlängert.

PRODUKTHAFTUNG

Für die von uns gelieferten Produkte haften wir im Sinne des Produkthaftungsgesetzes vom 21.1.1988 BGBL. Nr. 99/1988.V.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.

Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, wird folgendes vereinbart:

Der Käufer überträgt uns in diesem Fall das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung und verwahrt diese unentgeltlich.

Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware als vereinbart. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt.

Der Käufer verpflichtet sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.

 

V. REPARARTUR; SERVICE

Wir übernehmen Ihr Gerät gemäß unseren nachstehend angeführten Bedingungen zur Reparatur:

Bei Abholung wird das Gerät nur gegen Rückgabe der Abholkopie und Barzahlung ausgefolgt.

Reparaturen werden bei Abweichungen bis zu 10% vom Kostenvoranschlag ohne weitere Rücksprache durchgeführt.

Da für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine genaue Analyse erforderlich ist, wird dieser mit einer Pauschale in Rechnung gestellt, wenn uns kein Reparaturauftrag erteilt wird. Wenn für Geräte, für die ein Kostenvoranschlag verlangt wurde, innerhalb von 2 Monaten ab Absendung oder Mitteilung des Kostenvoranschlages kein Reparaturauftrag erteilt wird, werden diese kostenpflichtig retourgesandt.

Wir behalten uns vor, Ihr Gerät ohne weitere Rücksprache an einen weiteren von der Industrie vorgeschlagenen Servicestützpunkt weiterzuleiten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns in Ihrem Interesse vorbehalten, die Reparatur Ihres Gerätes abzulehnen, wenn durch Fremdeingriff dessen Sicherheit im Sinne des Elektrotechnikgesetzes kritisch verändert worden sein sollte.

Alle sonstigen über die reine Mängelbehebung hinausgehenden Ansprüche gegen uns (auch Folgeschäden, Datenverlust etc.) werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf unser grobes Verschulden zurückzuführen sind.

Bedienungsfehler des Kunden, die zu einem Reparaturauftrag führen, müssen wir laut Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Nur durch Vorlage der Rechnung kann die gesetzliche Gewährleistung auf Reparatur geltend gemacht werden.

Für SIM-Karten wird bei Verlust keine Haftung übernommen.

Für den Fall, dass wir auf Kundenwunsch ein Kundengerät entsorgen sollen, müssen wir ein Entsorgungspauschale verrechnen.

 

VI. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

Der Kaufpreis samt einem allfälligen Entgelt für gesondert vereinbarte Nebenleistungen ist, sofern im Einzelfall nicht ein abweichendes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde, bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch binnen 2 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Teilzahlungen werden vom Verkäufer ausschließlich bei Terminverlust gewährt, auch wenn dies in der schriftlichen Teilzahlungsvereinbarung nicht gesondert angeführt ist. Bei gänzlichem oder teilweisem Zahlungsverzug mit auch nur einer einzigen Teilzahlung wird daher die gesamte ausständige Forderung des Verkäufers zur sofortigen Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Allfällige Einziehungsspesen und -gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Verkäufer wahlweise unter Geltendmachung von Verzugszinsen auf die Erfüllung des Vertrages bestehen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsvereinbarungen aufzuheben und offene Beträge sofort fällig zu stellen, wenn sich die Bonität des Käufers erheblich verschlechtert, wenn in das Vermögen des Käufers Exekution geführt wird oder über dessen Vermögen ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eingeleitet bzw. ein entsprechender Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. Bei Eintritt dieser Umstände ist der Verkäufer auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder wahlweise Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen vorzunehmen.

 

VII. ALLGEMEINE HAFTUNG

Die Schadenersatzpflicht des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast trifft den Käufer. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Emissions- und sonstige indirekte Schäden, ist jedenfalls ausgeschlossen. Käufer, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und Produkthaftpflichtgesetzes sind, verzichten ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche aus anderen als Personenschäden, die sie als Unternehmer erleiden und verpflichten sich, diesen Haftungsausschluss auf allfällige Abnehmer zu überbinden, welche keine Verbraucher im Sinne der genannten Gesetze sind.

Bei Exportlieferungen übernimmt der Verkäufer im Falle der Geltendmachung von Schutzrechts-verletzungen durch Dritte keinerlei Haftung.

Im Einzelfall ist die Haftung auf den nachgewiesenen Schaden beschränkt, jedoch maximal auf 10% des Kaufpreises der Ware.

 

VIII. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist beiderseits Wien.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel und Scheckklagen ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien. Es gelten ausschließlich die Vorschriften des österreichischen Rechts.

Der Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag an Dritte zu übertragen, insbesondere Forderungen gegen den Verkäufer an Dritte abzutreten. Der Käufer ist weiters nicht berechtigt Gegenforderungen welcher Art auch immer gegen Forderungen des Verkäufers aufzurechnen. Für Käufer, welche Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt dieses Aufrechnungsverbot nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen.

 

IX. DATENSCHUTZ

Wir speichern persönliche Daten (Name, Telefonnummer, e-mail-Adresse) im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung gemäß der Datenschutzgrundverordnung.

 

X. KONSUMENTENSCHUTZ

Bei Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes bleiben zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen durch vorliegende Allgemeine Geschäftsbeziehungen unberührt.

 

 


Stand 24.5.2018